Weiterbildung Gefahrgut

Für Kursanbieter

Grundlagen: alle Basisinformationen im Überblick

Dieses Kapitel soll Ihnen einen raschen Zugriff auf grundlegende Informationen ermöglichen.


Anerkennung als Weiterbildungsstätte

Die Durchführung von Schulungen für Fahrer/innen, die gefährliche Güter transportieren, erfordert eine Bewilligung von der zuständigen Behörde. In der Schweiz sind das die Kantone, welche diese Aufgabe der Vereinigung der Strassenverkehrsämter asa übertragen haben. Für die Anerkennung durch die asa müssen verschiedene Anforderungen erfüllt werden.


Lehrkräfte

Im Rahmen der Anerkennung von Schulungen müssen auch die Lehrkräfte bewilligt werden. Es gibt drei Arten von Lehrkräften (Weiterbildungsleiter/innen, Fachreferentinnen und -referenten sowie praktischen Ausbilder/innen), für die unterschiedliche Anforderungen gelten.


ADR-Kurse

Für die einzelnen Kurstypen der ADR-Kurse ist eine Bewilligung erforderlich, die für die Dauer von drei Jahren erteilt wird.


Prüfungen

Am Schluss der ADR-Kurse muss eine Prüfung durchgeführt werden, welche die Fahrer/innen für den Erwerb der ADR-Bescheinigung bestehen müssen. Die Kursveranstalter verwenden die von der asa neu überarbeiteten und einheitlich zur Verfügung gestellten Prüfungsfragen. Die korrekte Durchführung der Prüfungen wird im Rahmen der Kursaudits regelmässig überprüft.


ADR-Bescheinigungen

Nach bestandener Prüfung bestellen die Weiterbildungsstätten für die Kursteilnehmenden die ADR-Bescheinigung. Die Bestellung erfolgt via Internet in SARI, dem System für Administration, Registrierung und Information.